Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Vertragsgegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder
Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der
Vertragsparteien.
1.2. Der Anbieter liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden
Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen
erkennt der Anbieter nicht an.
1.3. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen.
Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird
ausgeschlossen.
1.4. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf
der Grundlagen dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.
1.5. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter schriftlich
bestätigt sind.
2. Projekt- und
Leistungsbeschreibung
2.1. Der Umfang der Dienstleistung ergibt sich aus dem Wartungsvertrag und
der zugehörigen Leistungsübersicht, beziehungsweise aus den
Angebot.
2.2. In der Leistungsbeschreibung bzw. im Angebot sind Art, Umfang und
Spezifikation der vom Anbieter zu erbringenden Dienstleistungen sowie die
Angaben über Art und Umfang der Beistellungen des Kunden enthalten.
3. Durchführung
des Vertrages
3.1. Erfolgen die Dienstleistungen des Anbieters zur Unterstützung des
Kunden bei der Durchführung seines Projektes, trägt der Kunde die Verantwortung
für den Ablauf des Projektes in seiner Gesamtheit sowie für dessen Ergebnisse.
3.2. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bestimmt und verantwortet der
Anbieter die Art und Weise der Durchführung seiner Dienstleistungen.
Weisungsrechte des Kunden gegenüber dem Anbieter, seinen Mitarbeitern, Verrichtungs-
und Erfüllungsgehilfen bestehen jedoch nicht, jedoch wird der Anbieter bemüht
sein, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütung für die vom Dienstleistungsvertrag umfassten Leistungen
und deren Fälligkeit ergibt sich aus dem
Vertrag; sofern der Vertrag hierzu keine Regelung enthält, erfolgt eine
Vergütung nach Aufwand gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
Preisliste/Honorarordnung des Anbieters.
4.2. Software wird entweder auf unbegrenzte Zeitdauer gegen Einmalvergütung
oder gegen regelmäßig fällige Gebühr überlassen. Alle Preise verstehen sich ab
dem Geschäftssitz des Anbieters und sind als Nettopreise im Angebot
aufgewiesen.
4.3. Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger
Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen
Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.
4.4. Datenträger und sonstiges Zubehör werden vom Anbieter zu den jeweiligen
Listenpreisen gesondert berechnet.
4.5. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum
Zeitpunkt der Rechnungslegung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit
laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der
jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
4.6. Ergibt sich aus dem Vertrag keine abweichende Regelung, werden die
Vergütungen kalendermonatlich zu Beginn des Erbringungsmonats, die Reisekosten
und Spesen kalendermonatlich zu Beginn des Folgemonats in Rechnung gestellt.
4.7. Rechnungen nach 4.6 sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt
ohne Abzug fällig und zahlbar. Sondervereinbarungen wie Skonto richten sich
nach dem Auftragsverlauf und Volumen. Der Anbieter ist berechtigt, im
kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug des
Kunden einen Zinssatz in Höhe von 15% p.A. zu
berechnen. Der Anbieter ist berechtig,
eine Mahngebühr in der Höhe von 10% oder maximal 50 Euro zu berechnen,
zuzüglich der Mahnspesen der Lieferanten des Anbieters, sofern zugekaufte Waren
oder Leistungen Bestanteil der Rechung sind.
4.8. Der Anbieter ist berechtigt, auch entgegen anderer Zahlungswidmung des
Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Anbieter berechtigt, die
Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
4.9. Fälligkeit tritt zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten bzw. bei
Lieferung ein.
4.10. Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit solchen Gegenforderungen
aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
4.11. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
4.12. Reisekosten und Spesen, welche der Anbieter seinen im Rahmen des
Dienstleistungsvertrages eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen
Reisekostenordnung des Anbieters zu zahlen hat, werden dem Kunden
weiterberechnet. Reisezeiten mit maximal 75% des für den entsprechenden
Mitarbeiter in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
Preisliste/Honorarordnung des Auftragsnehmers ausgewiesenen Stundensatzes
vergütet. Zusätzlich wird ein Kilometerpreis für das Fahrzeug weiterverrechnet.
Hiervon abweichende Regelungen sind im Auftrag schriftlich zu vermerken.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben bis zur vollständigen
Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum des Anbieters. Dies gilt auch für
Programmexemplare, die auf Datenträgern übergeben oder online übermittelt
werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an
Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende
Datenträger entsprechend.
5.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verändern oder in sonstiger Weise an
Erfordernisse des Kunden anzupassen, solange der Kunde nicht im Verzug ist und
die Lizenzbedingungen des Anbieters nicht entgegenstehen. Verpfändungen oder
Sicherheits- Übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsforderungen auftretenden
Rechte tritt der Kunde bereits mit Vertragsunterzeichnung sicherheitshalber im
vollen Umfange an den Anbieter ab. Der Anbieter ermächtigt den Kunden in stets
widerruflicher Weise, die an den Anbieter abgetretenen Forderungen für seine
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Anbieters hin wird
der Kunde die Abtretung offen legen und entsprechende erforderliche Auskünfte
erteilen und Unterlagen vorlegen.
5.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere etwa bei
Pfändung, will der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und diesen
unverzüglich benachrichtigen. Kosten und mögliche Schäden trägt in vollem
Umfange allein der Kunde.
5.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere etwa bei
Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des
Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des
Kunden gegenüber Dritten zu verlangen.
5.5.
6. Nutzungsrecht
6.1. Die vom Anbieter erstellten Softwareprogramme und Internet-Seiten in
Wert und Bild, Design, Programmierung und Layout sind geistiges Eigentum des
Anbieters und dürfen ohne seine schriftliche Genehmigung, auch nicht
auszugsweise, kopiert, weiterverarbeitet oder verkauft werden.
6.2. Der Kunde erhält an den vertragsgemäßen Leistungen des Anbieters ein
nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, er darf die
Ergebnisse aller vom Anbieter unter dem Dienstleistungsvertrag erbrachten
Leistungen nur für eigene interne betriebliche Zwecke verwenden und sie ohne
vorherige schriftliche Einwilligung des Anbieters weder an Dritte weitergeben
noch veröffentlichen. Sämtliche darüber hinausgehenden Nutzungsrechte
verbleiben beim Anbieter.
6.3. Ist die Dienstleistung vom Anbieter eine Anpassung an einem Programm
dessen Eigentum und Verfügungsrecht dem Kunden gehört, so bleiben alle Rechte
beim Kunden. Wird jedoch in ein solches Programm, spezielle Routinen die dem
Anbieter gehören, eingebaut, bleiben diese Teilrechte beim Anbieter.
6.4. Entsteht ein Programm oder eine Applikation in Zusammenarbeit mit dem
Kunden, ist der Anbieter berechtigt dieses Produkt bei weiteren Kunden gegen
Abgabe einer Einmalvergütung von 20 % der Entwicklungskosten maximal jedoch von
CHF 5'000.--. Der Einsatz bei Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung
durch den Kunden. Die Einmalvergütung wird vom Drittbezüger direkt an den
Kunden geleistet.
7. Zahlungsverzug
7.1. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter
unbeschadet aller sonstigen Rechte die Software und programmierten
Internet-Seiten zurücknehmen und anderweitig darüber verfügen.
7.2. Der Anbieter behält sich vor, die Zugänge zu der Software oder den
Internet-Seiten auf den jeweiligen Rechnern (Servern) für den Kunden zu
sperren.
7.3. Außerdem kann der Anbieter Zinsen in Höhe von 15% p.A.
verlangen.
7.4. Die verspätete Bezahlung verpflichtet den Anbieter nicht, die
Internet-Seiten wiederherzustellen. Der Kunde kann keine Rückforderungen
stellen, da die Leistung erbracht wurde, aber auf Grund der
Vertragsbestimmungen nicht weiter zur Verfügung stehen. Der Anbieter ist
berechtigt, die Kosten für die Sperrung und allfällige Wiederherstellung im voraus in Rechnung zu stellen.
7.5. Domainnamen die im Auftrags des Kunden
registriert, jedoch nicht fristgerecht bezahlt werden, dürfen ohne Zustimmung
des Kunden an Dritte verkauft werden. Der Anbieter behält sich in diesem Fall
zudem das Recht vor, die Freigabe der Domain zu verweigern. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, keine
Rechtsansprüche auf nicht fristgerecht bezahlte Domainnamen geltend zu machen.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Domainname ein
Marke oder den Firmennamen des Kunden enthält.
7.6. Diese Regelung gilt auch nach Verkauf der Dienstleistungen an den
Kunden.
8. Ansprechpartner
der Vertragsparteien
8.1. Die Vertragsparteien werden im Dienstleistungsvertrag ihre
Ansprechpartner für Fragen Ihrer Zusammenarbeit benennen.
9. Lieferungen
9.1. Auszuliefernde Programme werden auf Disketten, CD-ROMs oder DVDs überlassen,
oder auf geeigneten Medien (z. B. Servern) abrufbar hinterlegt.
9.2. Lieferungen und Gefahrenübergang erfolgen mit Übergabe der Programme
einschließlich Begleitmaterialien an den Kunden. Beim Versand geht die Gefahr
auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
durch den Anbieter übergeben worden ist. Wird der Versand ohne ein
Vertretenmüssen des Anbieters verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr
mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf
diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf
ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.
9.3. Die vom Anbieter genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle
Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und recht- zeitiger
Selbstbelieferung des Anbieters. Sie beginnen mit dem Tage der
Auftragsbestätigung durch den Anbieter und verlängern sich vorbehaltlich aller
Anbieterrechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist.
Teillieferungen sind zulässig.
9.4. Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme
der Software verpflichtet.
9.5. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahmen für den Kunden
nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.
9.6. Vom Anbieter zu Testzwecken mitgelieferte Gegenstände (wie etwa
Datenträger, Begleitmaterialien etc.) verbleiben im Eigentum des Anbieters.
9.7. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 11 nicht
rechtzeitig nach, so verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
Kommt der Kunde in diesem Fall seinen Mitwirkungspflichten auch trotz
Fristsetzung und Kündigungsandrohung weiterhin nicht nach, so kann der Anbieter
den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen und wird der Anbieter hierbei von
seiner vertraglichen Leistungspflicht frei. Außerdem ist der Anbieter in diesem
Fall berechtigt, alle bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Aufwendungen in
Rechnung zu stellen.
9.8. Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder
aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, wie etwa Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie
bei Lieferanten oder unter Lieferanten des Anbieters eintreten, sind vom Anbieter
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Anbieter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
9.9. Der Anbieter gerät erst dann in Verzug, wenn der Käufer ihm schriftlich
eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges
hat der Käufer Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber
hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen, jedoch unter Beachtung der näheren Haftungsregelung von Ziffer
11.2.
10. Gewährleistung
10.1. Fehler in EDV-Programmen lassen sich nach dem Stand der Technik niemals
völlig ausschließen. Der Kunde nimmt von diesem Umstand hiermit Kenntnis. Die
Richtigkeit von Berechungen ist vom Kunden vor der verbindlichen Verwendung zu
überprüfen. Schadenersatzforderungen durch unrichtige Rechungsergebnisse sind
daher ausgeschlossen. Der Anbieter gewährleistet, dass er Produkte frei von
herstellungs- und sonstigen Gebrauchsbeeinträchtigenden Mängeln liefert. Die
Gewährleistung beträgt ein Jahr für das vertragsgegenständliche Produkt.
10.2. Mitgeteilte und reproduzierbare Mängel wird der Anbieter in
angemessener Frist durch Übergabe und Installation einer neuen Programmversion
beseitigen.
10.3. Lassen sich mitgeteilte Mängel bei Überprüfung nicht feststellen, trägt
der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Fehler zwar
festgestellt werden können, aber auf fehlerhafte Bedienung, unzureichenden
Systemvoraussetzungen oder auf Störungen zurückzuführen sind, die der Anbieter
nicht zu vertreten hat.
10.4. Ändert der Kunde Programme oder Programmteile oder lässt er solche
Änderungen oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen, erlischt insoweit die
Gewährleistung, außer, dem Kunden gelingt der Nachweis, dass die jeweilige
Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich oder nicht
mitursächlich ist.
10.5. Der Anbieter steht nicht ein für Fehler, Störungen oder Schäden, die
auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder
unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.
10.6. Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand des Anbieters
bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom
Kunden zu tragen.
10.7. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche des Anbieters (insbesondere
im Rahmen von Versionswechseln) erfolglos und stehen der Übernahme weiterer
Programmversionen kundenseitig unzumutbare Nachteile entgegen, kann der Kunde
den Erwerbsvertrag wandeln. Vom Kunden bis zu diesem Zeitpunkt gezogene
Nutzungen sind von diesem dem Anbieter vor Rückzahlung des Erwerbspreises zu
erstatten. Der Anbieter hat insoweit ein Zurückbehaltungsrecht.
10.8. Die vertragliche Gewährleistung ist auf ein Jahr ab Übergabe bzw. ab
Abnahme, soweit diese vereinbart wurde, beschränkt. Für durchgeführte
Mängelbeseitigungsmaßnahmen übernimmt der Anbieter eine zusätzliche
Gewährleistung von der Monaten ab dem Zeitpunkt der
Beendigung der jeweiligen Maßnahmen.
10.9. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben
unberührt.
11. Haftung,
Kundenpflichten
11.1. Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für
anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit, für das Vorliegen
zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich
vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen, jedoch
jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im übrigen
ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige
Folgeschäden.
11.2. Voraussetzung einer Haftung für Datenrekonstruktion ist außerdem, dass
die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und
eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Ansprüche aus gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.
11.3. Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um den
unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter zu den Programmen zu verhindern.
11.4. Diese Verpflichtung gilt auch für Abnehmer oder sonstige
Vertragspartner des Kunden sowie für Arbeitsgemeinschaften, Tochtergesellschaften
und Zweigniederlassungen seiner Firma.
11.5. Der Kunde verpflichtet sich und seine Erfüllungsgehilfen, unentgeltlich
und rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der
vertraglich vereinbarten Anbieterleistung erforderlich sind. Zu diesen gehört
unter anderem, dass der Kunde: Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Anbieters
einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur
Verfügung stellt, dem Anbieter nach Bedarf ungehindert und ausreichend Rechenzeit
mit notwendiger Priorität einräumt, Testdaten und sonstige zur Erstellung des
Werkes notwendige Informationen und Hilfsmittel rechtzeitig und in inhaltlich
und technisch einwandfreiem Zustand bereitstellt.
11.6. Der Kunde wird auf Wunsch des Anbieters Sollkonzepte,
Organisationskonzepte, -vorschläge und Programme unverzüglich nach Lieferung
bzw. Erstellung beim Anbieter förmlich abnehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt,
wenn der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Übergabe mit der Abnahme noch
nicht begonnen hat, wenn der Kunde die ihm übergebene Software oder
Internet-Seiten nutzt, wenn nach Übergabe des Sollkonzeptes, des
Organisationsvorschlages, der Internet-Seiten oder Software vier Wochen
verstrichen sind, ohne dass der Kunde wesentliche, die Gebrauchsfähigkeit
beeinträchtigend Mängel mitteilt oder wenn der Kunde oder ein Dritter ohne
vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters in ein übergebenes Programm
oder die Programmierung der Internet-Seiten eingreift.
11.7. Der Anbieter behält das Recht, jederzeit in den üblichen
Geschäftszeiten Zugang zu dem Programm oder den Internet-Seiten verlangen zu
können, um, soweit notwendig, von dem Programm oder den Internet-Seiten eine
Kopie zu erstellen oder die Internetseiten zu optimieren. Dem Kunden obliegt
es, mangels abweichender Vereinbarungen das einer Programmentwicklung zugrunde
liegende Pflichtenheft selbst zu erstellen. Die Verbindlichkeit des
Pflichtenheftes für die verschiedenen Stufen der Programmentwicklung,
insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der für eine Anwendung
erforderten Arbeitsfunktionen, Mengen und Zeit- angaben, wird vom Kunden durch
seine Unterschrift auf dem Pflichtenheft bestätigt.
11.8. Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung dieser
Vertragsverpflichtung. Diese Haftung erstreckt sich auch auf die unberechtigte
Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien, etwa deren Mehrfachnutzung
oder Überlassung an Dritte.
11.9. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht
rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus
entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
11.10.
Soweit der Anbieter bei seinen
Arbeiten an der vertragsgegenständlichen Software personenbezogene Daten zu
verarbeiten hat, wird der Anbieter geltendes Datenschutzrecht beachten und
notwendige Sicherungsmaßnahmen treffen bzw. mit dem Kunden vereinbaren.
11.11.
Der Kunde ist im Falle einer
Weiterveräußerung erworbener Software verpflichtet, dem Anbieter den Namen und
die vollständige Anschrift des Käufers der Software schriftlich mitzuteilen.
Eine Weiterveräußerung bedingt die Einstellung der Nutzung durch den Kunden.
Die Nutzungsrechte gehen dann auf den Käufer der veräußerten Software über.
11.12.
Der Kunde verpflichtet sich, nur
ethisch, moralisch und rechtlich unbedenkliche Produkte in Wort- und Bildform
in die Programme, Internet-Seiten und Datenbanken, die vom Anbieter erstellt
wurden, einzubinden. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Vorgaben allein
verantwortlich.
12. Schutzrechte
des Anbieters, Freistellung
12.1. Der Anbieter bleibt Inhaber aller Rechte an der dem Kunden übergebenen
Software, aller Rechte an Teilen dieser Software oder aus ihr ganz oder
teilweise abgeleiteten Software einschließlich des jeweils zugehörigen
Materials. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Software im vertraglich
zulässigen Umfang ändert oder mit eigener Software oder solcher eines Dritten
verbindet.
12.2. Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder
Eigentumshinweise des Anbieters in der Software nicht beseitigen, sondern
gegebenenfalls auch in erstellte Kopien aufnehmen.
12.3. Der Anbieter stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den
Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an vom Anbieter entwickelten und
überlassenen Programmen in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen
dieser Haftung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder
schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt,
insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt.
Außerdem darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des Anbieters verbunden und in keinem Fall die Software
bestimmungswidrig genutzt haben.
12.4. Der Anbieter ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Änderungen
der Software aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden
durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der
Kunde wird den Anbieter unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls
er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein vom
Anbieter geliefertes Produkt hingewiesen wird.
12.5. Der Kunde darf die Software nur zu eigenen Zwecken einsetzen, wenn
nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Die gleichzeitige Nutzung des Programms
auf mehreren Rechnern bedarf der besonderen vertraglichen Vereinbarung.
12.6. Der Kunde darf Kopien des ihm übergebenen Programms oder von Teilen
dieses Programms nur zu Sicherungszwecken erstellen. Ein Kopieren übergebender
Unterlagen wie Dokumentation, Benutzeranleitungen etc. ist nur mit
schriftlicher vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.
12.7. Der Kunde erhält den Quellcode der speziell für ihn erstellten
Programme. Die Abänderungen für den Einsatz beim Kunden durch Dritte ist
insoweit erlaubt, wenn kein Know-how Transfer stattfindet. Die Abänderung durch
Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung durch den Anbieter.
12.8. Der Kunde haftet dem Anbieter für alle Schäden, die sich aus der
Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.
13. Leistungserbringung
13.1. Der Anbieter wird die von ihm zu erbringenden Leistungen nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung gemäß dem im Vertrag vereinbarten
Umfang in dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitraum erbringen.
14. Abtretung von
Rechten
14.1. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger
Zustimmung des Anbieters abtreten.
14.2. Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche, ihm aus den Verträgen
obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Er
wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
14.3. Der Anbieter ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im
Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet der Anbieter weiterhin
als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten
gegenüber dem Kunden und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung
des Anbieters an.
15. Haftung
15.1. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Anbieter
aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder vom
Auftragnehmer aufnehmen zu lassen.
15.2. Soweit Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, ihre
Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen aufgrund leichter
Fahrlässigkeit bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt,
zu dem die vertragsgemäße Leistung hätte erbracht werden müssen.
16. Vertragslaufzeit,
Kündigung
16.1. Die Laufzeit des Vertrages wird im jeweils einzelnen Vertrag selbst
festgelegt, der auf der Grundlage dieser AGB geschlossen wird.
16.2. Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts seitens des Kunden
setzt voraus, dass Seitens des Anbieters eine vereinbarte und verlängerte
Lieferungs- oder Leistungspflicht überschritten wurde und eine dann vom Kunden
gesetzte, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung
oder Leistung angemessenen Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
16.3. Im Falle der vom dem Anbieter zu vertretenden vorzeitigen
Vertragsbeendigung erfolgt die Vergütung für die bis dahin erbrachten
Leistungen gemäß den im Dienstleistungsvertrag bzw. gemäß Ziffer 4.1
vereinbarten Preisen bzw. Stunden- Tagessätzen zuzüglich Nebenkosten und
Spesen. Ist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von dem Anbieter zu
vertreten, erhält der Anbieter über die im Satz 1 erwähnte Vergütung hinaus
mindestens 35% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten
Entgelts. Der Nachweis, dass der Anbieter infolge der Nichtausführung weiterer
Leistungen weniger als 65% des Wertes der restlichen Vergütung an Aufwendungen
erspart hat und deshalb eine über die Mindestvergütung von 35% gemäß Satz 2
hinausgehende Vergütung beanspruchen kann, bleibt dem Anbieter vorbehalten.
16.4. Jegliche Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen.
17. Erfüllungsort,
Gerichtsstand
17.1. Erfüllungsort ist grundsätzlich der jeweilige Sitz des Anbieters.
Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Festhaltung im Vertrag.
17.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag der jeweilige Vertrag der jeweilige Sitz des Anbieters.
17.3. Der Export von Waren des Anbieters in jegliche Länder bedarf der
schriftlichen Einwilligung des Anbieters.
18. Vertraulichkeit
18.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter
dem Dienstleistungsvertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten
Informationen und Kenntnissen – etwa technischer, kommerzieller oder
organisatorischer Art –, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie
nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der
betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglichen
zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für
die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.
18.2. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht nur für Informationen,
die die andere Partei nachweislich von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder
erhält oder, die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder
nachträglich ohne diese Verpflichtungen allgemein bekannt wurden.
18.3. Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe entsprechend verpflichten.
18.4. Die oben beschriebenen Verpflichtungen bleiben für beide
Vertragsparteien auch nach Beendigung des Vertrages für weitere fünf Jahre ab
dem Ende seiner Laufzeit bestehen.
18.5. Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des
Dienstleistungsvertrages die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter
Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte
verarbeiten lassen. Der Anbieter wird personenbezogene Daten des Kunden gemäß
dessen schriftlicher Weisung und einschlägigen Datenschutzbestimmungen
verarbeiten.
18.6. Die Mitarbeiter des Anbieters sind gemäß Urheberrechtsgesetz (URG) und
dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) verpflichtet.
19. Treuepflicht
19.1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während der
Vertragsdurchführung und innerhalb von 12 Monaten danach wird der Kunde
Mitarbeiter des Auftragnehmers weder bei sich einstellen noch in sonstiger Form
bei sich oder einem abhängigen Unternehmen beschäftigen.
20. Allgemeine
Vertragsbestimmungen
20.1. Sämtliche getroffene Vertragsvereinbarungen, werden ergänzend
durch Bestimmungen im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuch anerkannt.
20.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen
gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden
oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung
treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der
Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke
erkannt.
21. Sonstiges
21.1. Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder Änderungen
dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung gelten nur, wenn
sie schriftlich vereinbart werden.
21.2. Der Kunde darf die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte
übertragen.
21.3. Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur dann aufrechnen oder
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden
unbestritten oder rechtskräftig ist.